Urteil gefallen: Zwei Geisterspiele und 20.000 Euro Geldstrafe für den GAK

 Das Urteil ist gefallen: Für den Spielabbruch im Relegationsspiel gegen Hartberg bekommt der GAK zwei Heimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit und eine saftige Geldstrafe aufgebrummt. Das Komitee verhängte im Anschluss an die Sitzung über den GAK eine Geldstrafe in der Höhe von 20.000 Euro sowie die Austragung der nächsten zwei Meisterschaftsheimspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese Entscheidung ist rechtskräftig. Somit muss der GAK seine beiden Heimspiele gegen Gratkorn und dem SAK vor leeren Rängen austragen. Erst am 25. August gegen Vöcklamarkt dürfen die Stadiontore wieder geöffnet werden.

 

Die Stimmen zu diesem Urteil:

Benedikt Bittmann (GAK-Präsident): „Die Vorfälle sind unbestreitbar. Die Platzstürmer werden in Zusammenarbeit mit der Polizei Stadionverbote bekommen und zivilrechtlich belangt werden. Sie haben dem Verein enorm geschadet. Es tut mir leid, dass ein relativ kleines Grüppchen dem überwiegend friedlichen Teil der GAK-Fans diese zwei Geisterspiele in der Meisterschaft beschert hat. Ich bedanke mich beim ÖFB-Komitee für Cup/Bewerbe für die faire Verhandlungsführung. Nun sind die wahren GAK-Fans, die sich zurecht so nennen dürfen, aufgefordert den Verein, der am 18. August sein 110-jähriges Jubiläum feiern wird, nach Kräften zu unterstützen - darum bitte ich.“

Robert Sedlacek (Vorsitzender des ÖFB-Komitees für Cup/Bewerbe): „Das Komitee hat nach eingehender und gewissenhafter Beratung sowie nach Abwägung der zum Spielabbruch führenden Umstände eine tat- und schuldangemessene Strafe verhängt. Aufgrund der Schwere der Vorfälle musste ein klares Signal im Kampf gegen Gewalt im Sport gesetzt werden. Der ÖFB wird den GAK selbstverständlich bei dessen geplanten Maßnahmen unterstützen.“

Quelle: gak.at

von Redaktion