Die aktuelle Corona-Krise sorgt nicht nur im gesellschaftlichen Leben für Veränderungen und große Unsicherheit, sondern bringt auch gravierende wirtschaftliche Einbussen mit sich. Zahlreiche Profi-Vereine sorgen sich zurzeit um ihre Existenz, schicken die Mitarbeiter in Kurzarbeit, um die Liquidität des Unternehmens zu sichern.

Profivereine müssen Gehälter weiterzahlen - 10 von 12 Bundesliga-Klubs nutzen Kurzarbeits-Modell 

Bis auf Serienmeister Red Bull Salzburg und Vizemeister LASK haben in Österreich alle Vereine auf Kurzarbeit umgestellt. Ligaportal hat bei Mag. Andreas Lang, Rechtsanwalt von Berlin & Partner Rechtsanwälte, nachgefragt, welche Unterschiede es bei der Weiterzahlung der Gehälter von Fußballern im Profi- bzw. Amateurbereich zu beachten gilt. „In diesem Punkt ist natürlich zu unterscheiden zwischen zwischen Fußballer, die ein Entgelt bekommen, einerseits und Hobbyspielern andererseits, die nur eine sogenannte Aufwandsentschädigung erhalten“, betont Mag. Andreas Lang einleitend.

Auch, wenn der Spiel- und Trainingsbetrieb seit mehreren Wochen ausgesetzt ist und die Fußballer demnach auch nicht ihrer Arbeit nachgehen können, für die sie bezahlt werden, sind die Profiklubs dazu verpflichtet, die Gehälter weiterhin zu überweisen. Rechtsanwalt Mag. Andreas Lang präzisiert: „Mit dem 2. Covid-19-Gesetz hat der Gesetzgeber sicher- bzw. klargestellt, dass das Entgelt im Berufsleben während der derzeitigen Einschränkungen grundsätzlich weiterzubezahlen ist. Das gilt auch für die Profivereine, selbst wenn kein Training oder Spielbetrieb stattfindet. Eine Möglichkeit der Entlastung ist die Einführung von Kurzarbeit, von der derzeit viele Unternehmen und auch Profiklubs Gebrauch nehmen; dabei wird ein Großteil des Gehalts vom Arbeitsmarktservice übernommen und die Arbeitgeber dadurch finanziell unterstützt.“

"Reine Hobbyfußballer haben derzeit keinen Aufwand, für den sie entschädigt werden müssen"

Doch wie sieht es im Amateurbereich aus? Sämtliche Hobbykicker sind aufgrund der Aussetzung des Spielbetriebs aktuell gezwungen, zu pausieren. Demnach müssen sie auch auf ihre Gehälter verzichten. Mag. Andreas Lang spricht zunächst von sogenannten Aufwandsentschädigungen und erklärt die Sachlage wie folgt: „Bei der Aufwandsentschädigung, die - wie der Name schon sagt - als Entschädigung für einen Aufwand bezahlt wird, sieht die Sache etwas anders aus, weil, salopp gesagt, die Hobbyfußballer derzeit keinen Aufwand haben, für den sie entschädigt werden müssen. Trainings und Spiele finden ja nicht statt - Vereine müssen daher auch keine Aufwandsentschädigung bezahlen“, so der Rechtsanwalt.

Es ist im Amateurbereich aber durchaus zu differenzieren, wie Mag. Andreas Lang schildert: „Alles was im Einzelfall über eine tatsächliche Aufwandsentschädigung hinausgeht, wäre als Nebenbeschäftigung weiter zu entlohen. Dabei wären aber insbesondere auch sozial- und steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten. Im Einzelfall sollte daher unbedingt ein Gespräch zwischen dem Verein und dem Amateurspieler stattfinden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.“

 

von Ligaportal, Foto: Harald Dostal/fodo.media