Betretungsverbot und Ausschluss: Verband mit Hammer-Strafe gegen Unterhaus-Obmann

Ender Derebasi war in den vergangenen Jahren wohl der umstrittendste Funktionär im Wiener Fußball-Unterhaus. Als Obmann des SC Wacker Wien aus der Oberliga A haute der streitbare Klub-Chef Woche für Woche Sager raus, die nicht nur Journalisten mit der Zunge schnalzen ließen. Aber nicht nur gegenüber Reportern war er wenig zurückhaltend, sondern auch gegenüber Vertretern des Wiener Fußballverbandes. Eine Entgleisung sorgte kürzlich für eine Funktionssperre von zehn Spielen (wir berichteten). Derebasi verlautbarte kurz darauf seinen Rücktritt, die Geschichte ist damit aber noch nicht zu Ende, denn Derebasi fasste nun sogar eine noch drastischere Strafe aus. LIGAPORTAL hat alle Infos. 

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Der ehemalige Chef-Funktionär von Wacker Wien bekam diese Woche eine Nachricht zugestellt - der Inhalt: Ausschluss aus dem Wiener Fußballverband und ein Betretungsverbot auf Anlagen des Wiener Fußballverbandes. Derebasi tobt: "Es ist ein Wahnsinn und nicht mehr normal. Und das alles nur, weil ich meine Meinung geäußert habe. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. Es gibt nicht einmal eine Begründung. Das ist ein Akt von Rassisten."

"Aus heiterem Himmel bekomme ich die Nachricht von dritten Personen, weil mein Onlinezugang ja gesperrt ist, ich aber nachwievor laut Vereinspolizei Obmann bin und intern zurückgetreten bin", so Derebasi weiter, der nun mit einer Klage wegen Rufschädigung klagen will. 

Der Verband äußert sich zum Sachverhalt gegenüber LIGAPORTAL wie folgt: "Der Vorstand des Wiener Fußball-Verbandes unter Vorsitz des Präsidenten Robert Sedlacek hat in der Vorstandssitzung am 3.6.2024 den Ausschluss des Herrn Ender Derebasi i.S.d. § 5 Abs. 3 und 4 der Statuten des Wiener Fußball-Verbandes vom 21.11.2022 und ein Betretungsverbot der WFV-Anlagen mehrheitlich beschlossen. Der § 5 Abs. 3 der Statuten des WFV besagt folgendes: Der Vorstand kann sowohl ordentliche Mitglieder als auch Verbandsangehörige aus wichtigen Gründen ausschließen, besonders wenn diese wiederholt gegen die Statuten verstoßen, die Verbandsbeschlüsse missachten, das Ansehen oder die Interessen des Verbandes schädigen, sich sonst unehrenhaft verhalten oder nicht mehr an vom Verband ausgeschriebenen Meisterschaften oder sonstigen Bewerben teilnehmen." Und weiter: "Herr Derebasi wurde in den letzten Monaten mehrfach wegen disziplinärer Vergehen vom Strafausschuss sanktioniert. Wir bitten um Verständnis, dass wir darüber hinaus die Causa nicht weiter kommentieren werden."

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