Seit dem heutigen Dienstagnachmittag ist es offiziell: Der LASK bekommt auch heuer keine Spielgenehmigung für eine Profiliga. Zumindes in erster Instanz wird den Linzern die Lizenz neuerlich verweigert. "Während man im Vorjahr die Plausibilität der Bilanz-Zahlen grundsätzlich anzweifelte, wurden dieses Mal vergleichsweise eher Kleinigkeiten beanstandet. Die nötigen Korrekturen sind durchaus im Bereich unserer Möglichkeiten. Daher bin ich zuversichtlich, dass wir in der nächsten Instanz die Hürde schaffen werden, obwohl ich seit dem Vorjahr ein gebranntes Kind bin ", so LASK-Präsident Peter-Michael Reichel in einer ersten Reaktion auf der Internetplattform weltfußball.at.
"Es handelt sich auf Grund der Neuerungsmöglichkeiten im Rahmen des Protestes um einen (Zwischen-) Status – nachhaltige Schlussfolgerungen sind demnach erst im Mai möglich ", erklärt Bundesliga-Vorstand Georg Pangl in einer offiziellen Stellungnahme. Neben dem LASK wurden auch den Bundesligisten Innsbruck und Admira, den Erstligisten FC Lustenau (freiwillig), Vienna und Hartberg sowie Regionalliga West-Ligist Austria Salzburg ebenfalls die Lizenz verwehrt. Bis zum 10. Mai haben die Klubs nun Gelegenheit, beim Protestkomittee schriftlichen Einspruch gegen das Urteil zu erheben. Bis spätestens 15. Mai wird eine Entscheidung in zweiter Instanz gefällt. Fällt der Bescheid wieder negativ aus, bleibt noch der Gang zum Ständig Neutralen Schiedsgericht. Dort dürfen allerdings keine Unterlagen mehr nachgereicht werden. Profitieren könnte von der Entscheidung der FC Pasching. Der Tabellenzweite der Regionalliga Mitte erhielt die Lizenz ohne Auflagen in erster Instanz, würde bei ausbleibender Spielgenehmigung für den LASK in der Relegation um den Aufstieg in die Erste Liga antreten dürfen.
Redaktion
Quellen: offizielle Bundesliga-Homepage, weltfußball.at
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