Paukenschlag im Prozess um die Anrechnung von drei Toren von Toni Polster im Dress des österreichischen Nationalteams. Seine Klage wurde am Mittwoch vom Landesgericht Wien abgewiesen. LIGAPORTAL hat alle Infos.

Drei Tore

Der Wiener Anwalt Manfred Ainedter, der Toni Polster in dieser Sache vertritt, teilte am Mittwoch mit, dass das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage Polsters kostenpflichtig abgewiesen habe.   Bei der Klage geht es um drei - vom ÖFB als inoffiziell bezeichnet - Spiele in den 80ern, die laut Polster einen offiziellen Charakter hatten.

Polster, Trainer bei Regionalligist Wiener Viktoria (man warf vergangenen Freitag sehr überraschend den DSV Leoben aus dem ÖFB-Cup - zum Bericht) erzielte bei den drei Spielen drei Tore, die derzeit nicht gezählt werden.

Kein FIFA-Regulativ

Dem Richter nach sei es Sache des ÖFB, welche Spiele in welcher Form für die Länderspielstatistik herangezogen werden. Vorgaben der FIFA gibt es hierbei nicht. "Wir sind natürlich enttäuscht, zumal sich der Richter aus unserer Sicht nicht ausreichend mit den Argumenten der Klägerseite auseinandergesetzt hat. Wir überlegen Rechtsmittel", wird Polsters Anwalt zitiert. 

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