Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 24.000 Euro verurteilt.

Die Hertha muss 24.000 Euro Strafe zahlen (Foto: FIRO/FIRO/SID)
Die Hertha muss 24.000 Euro Strafe zahlen
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Während des Pokalspiels bei Eintracht Braunschweig am 31. Juli (9:10 n.E.) und des Bundesligaspiels am 19. August bei Borussia Mönchengladbach (0:1) brannten Hertha-Fans Bengalische Feuer und Rauchtöpfe ab. Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

 

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