Am morgigen Freitag findet in München nicht nur das EM-Auftaktmatch Deutschland vs. Schottland (21 Uhr, Allianz Arena) statt, sondern auch vor Gericht ein neuer Prozeß gegen 2014-Rio-Weltmeister Jérôme Boateng. Das Verfahren um den 35-Jährigen Sommer-Neuzugang von ADMIRAL Bundesligist LASK wird neu aufgerollt, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht im vergangenen September die Verurteilung des gebürtigen Berliners wegen Beleidigung und Körperverletzung an seiner früheren Lebensgefährtin u.a. wegen Verfahrensfehlern aufgehoben und an das Landgericht München zurückverwiesen hatte.

Verfahren seit 2021

Das Verfahren gegen den ehemaligen Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München, der vor kurzem vom italienischen Club US Salernitana zum LASK wechselte, dauert schon lange an. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Jérôme Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.

Im Oktober 2022 hatte dann das "Landgericht München I" den 76-fachen Ex-DFB-Nationalspieler wegen angeblicher Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt – insgesamt 1,2 Millionen Euro.

Doch wie das Bayerische Oberste Landesgericht dann in 2023 feststellte, habe der Vorsitzende Richter einen entscheidenden Fehler gemacht: Denn nachdem die Verteidigung einen Antrag auf Befangenheit gegen ihn gestellt hatte, war er selbst an der Entscheidung beteiligt, diesen abzulehnen. Ein Rechtsverstoß, der nun die neue Verhandlung nötig macht. Das Gericht gab damals aber nicht nur der Revision von Boateng, sondern auch der von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt.

Neues Urteil am 19. Juli möglich

Für den neuen Prozess hat das Landgericht München nunmehr sechs Verhandlungstage angesetzt. Fraglich ist: Hat Boateng seine damalige Lebensgefährtin attackiert und beleidigt oder hat die Frau sich das alles – wie der Angeklagte angibt – ausgedacht im Streit um die Kinder?

Das neue Urteil könnte laut der Terminplanung des Gerichts am 19. Juli fallen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Boateng die Unschuldsvermutung. Der LASK hat sich zur Causa mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren bisher nicht geäußert.

Fotocredit: LASK