Am heutigen Montag ging es in die nächste Runde vor dem Bundeseinigungsamt im schwelenden Rechtsstreit betreff der Kollektivvertragsfähigkeit der Vereinigung der Fußballer (VdF). Die Spielervereinigung engagiert sich - ebenso wie die Gewerkschaft younion - für das Recht, den Kollektivvertrag der Fußballer verhandeln zu dürfen. Dabei sagten heute für die Spielervereinigung die beiden ÖFB-Teamspieler David Alaba (Real Madrid) und Torhüter Alexander Schlager (FC Red Bull Salzburg) als Zeugen aus. Eine Entscheidung in der Causa soll vor Weihnachten fallen.

Hält nicht nur konsequent die Bälle fest, sondern auch an seiner Haltung & Meinung für die Spielervereinigung: ÖFB-Teamtorhüter Alexander Schlager.

VdV-Obmann Baumgartner: "Ich denke, dass man unseren Antrag nicht ablehnen kann"

Die aus dem österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) Ende des Vorjahres ausgestiegene Vereinigung der Fußballer (VdF) sieht die Kriterien erfüllt. Die als Mitglied der weltweiten Vertretung der Profifußballer FIFPro agierende Spielervereinigung sieht den Großteil der Spieler hinter sich.

Die Gewerkschaft younion hält unter anderem dagegen, bereits in der Vergangenheit bei Gesprächen über den Kollektivvertrag bzw. in Rechtsangelegenheiten durch ihre Vertreter federführend gewesen zu sein. Die VdF würde in erster Linie auch nur die Profis und weniger die Amateurspieler vertreten.

Ende November kommt laut Angaben beider Parteien der Senat noch einmal intern zusammen. Die Fußball-Bundesliga wolle dem Vernehmen nach die Kollektivvertragsverhandlungen ehestmöglich aufnehmen und habe Gesprächen mit der younion bereits zugestimmt.

VdF-Vereinsobmann Gernot Baumgartner ist „positiv" gestimmt und vertraut auf die breite Unterstützung der Fußballer: "Ich denke, dass man unseren Antrag nicht ablehnen kann."

Das achtköpfig besetzte Gremium aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Vertretern des ÖGB sieht das allerdings anders. Falls eine Entscheidung vor dem Bundeseinigungsamt für den VdF negativ ausfällt, kündigte Baumgartner bereits den Gang vor den Verwaltungsgerichtshof als nächst höhere Instanz an.

Fotocredit: FC Red Bull Salzburg via Getty