ÖFB-Präsident Gerhard Milletich (Foto) ging am heutigen Montag in der Inseraten-Causa gegen einen im "Kurier" erschienenen Artikel gerichtlich vor. Dabei wurde der Antrag des 66-jährigen Burgenländers auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung am Landesgericht für Strafsachen Wien nicht rechtskräftig abgewiesen, da mit der Publikation nicht die These des Artikels getroffen wurde.

Milletich-Klage gegen Medien-Artikel abgewiesen

Der ÖFB-Präsident ging gegen einen Ende Oktober 2022 zunächst auf dem Onlinenachrichtenportal des "Kurier" veröffentlichten Artikel vor. Darin handelte es sich, ob Gerhard Milletich sein Ehrenamt zweckentfremdend nutzt, um Anzeigenkunden - etwa ÖFB-Sponsoren - für die Publikationen seiner Verlage zu akquirieren.

Milletich betonte in seiner Zeugenaussage zu Verhandlungs-Beginn: "Ich habe meine Funktion niemals missbraucht." So hätte es zu allen Unternehmen auch vor seiner Tätigkeit als ÖFB-Präsident Geschäftsbeziehungen durch seine diversen Verlage gegeben. 

Richter Hartwig Hansur wollte wissen, ob es ein Compliance-Problem mit bestehenden Kunden gebe, wenn er, der Beteiligungen an der CRM Medientrend GmbH und am Bohmann Verlag hat, denen nun als ÖFB-Präsident begegne. Dem entgegnete Gerhard Milletich, dass er nicht aufgrund einer ehrenamtlichen Funktion seine Tätigkeit aufgeben könne. Denn "selbstverständlich" gelte es, die Verlage weiter zu betreiben und die diversen Inserenten auch künftig zu behalten. Dabei schloss der 66-Jährige nicht aus, im Rahmen seiner ÖFB-Tätigkeit über seine Verlage gesprochen habe. Ohne jedoch um Inserate zu werben

ÖFB-Vizepräsident Götschhofer eigeninitiativ

Derweil ortete der als Zeuge aussagende Dr. Gerhard Götschhofer, ÖFB-Vizepräsident und Präsident des OÖFV, eine "dürftige Prüfung", ob und wie Inserate in Milletichs Verlagen geschaltet wurden.

Der Vorchdorfer Rechtsanwalt ging dabei auch eigeninitiativ vor und sprach dem Vernehmen nach mit 4 ÖFB-Sponsoren, mit denen der ÖFB-Präsident im Zuge von Inserateneinschaltungen Kontakt aufgenommen habe. Dabei erfuhr Götschhofer, dass vor Milletichs Funktion als ÖFB-Präsident kein geschäftlicher Kontakt bestanden habe.

Anfragen als "ungut" und "plump" empfunden

Dr. Götschhofer: "Sie waren irritiert und verwundert über diese Bitten wegen Inseraten." Darunter welche, die Milletichs Anfragen als "ungut" oder "plump" empfanden und als ÖFB-Schädigung , wenn Sponsoren auf diese Art kontaktiert würden.

Der Autor des "Kurier"-Beitrags äüßerte sich vor Gericht als "überrascht", wie ultimativ manche Sponsorenvertreter bei der redaktionellen Recherche ihren Unmut über Milletichs Vorgehensweise befanden.

Der Anwalt von Gerhard Milletich verwies auf Schriftsätze, mit denen man nachgewiesen habe, dass Geschäftsbeziehungen mit allen genannten Sponsoren auch vor Milletichs Tätigkeit als ÖFB-Präsident bestanden hätten. Dem entgegnete die Anwältin des "Kurier", dass in der Vergangenheit durchaus Kundenkontakt mit manchen bestanden habe.  Allerdings mit einigen davon seit Jahren nicht mehr und seien manche Kunden unter dem Einfluß seiner Funktion als ÖFB-Präsident wieder aktiviert worden.

Ethikkomitee der Bundesliga will noch im Jänner Ergebnisse

Vom Richter nicht behandelt wurde, ob bzw. wie weit der im Artikel erhobene Vorwurf der "Inseratenkeilerei" zutrifft. Zumal die geforderte Gegendarstellung sich darauf konzentriere, ob mit mehreren Sponsoren schon längere Geschäftsbeziehungen bestanden oder nicht. Das treffe nicht die These des Artikels, dass Milletich seine Funktion als ÖFB-Präsident zur Lukrierung von Inseraten genutzt habe. Das Begehren auf Gegendarstellung wurde somit abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat Milletich zu übernehmen. Weil der Anwalt des ÖFB-Präsidenten & Verlegers keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mit der Inseraten-Causa rund um Milletich beschäftigt sich auch das Ethikkomitee der Bundesliga. Ergebnisse sollen noch im Jänner vorliegen.

Fotocredit: ÖFB/Kelemen