"Ob Verstöße gegen die Regelungen geahndet werden, entscheidet die jeweils zuständige Behörde im eigenen Ermessen", teilte die Bezirksregierung Köln dem SID mit. Zu einer Ahndung könne die Behörde noch keine Aussage treffen, da es "noch nicht zu entsprechenden Verstößen gekommen ist". Der Bußgeldrahmen sehe "eine maximale Bußgeldhöhe von 30.000 Euro vor", heißt es in der Mitteilung. In den Blickpunkt ist der Fall bereits gerückt.
Bei dem Duell mit Überraschungsteam Georgien steht das Toptalent vom FC Barcelona erneut in der Startformation von Trainer Luis de la Fuente. Eine Verlängerung würde in jedem Fall über die gesetzte Zeitgrenze hinaus gehen. Eine mögliche Strafe würde allerdings auch eine vorherige Auswechslung kaum verhindern, denn auch zugehörige Tätigkeiten wie das Duschen oder Interviews sind so spät nicht mehr erlaubt.
De la Fuente gab vor dem Spiel gegen Georgien an, dass er auch nicht glaube, den jüngsten Spieler der EM-Historie vorzeitig auswechseln zu müssen. Schon in den beiden Vorrundenpartien gegen Albanien in Düsseldorf (1:0) und gegen Italien in Gelsenkirchen (1:0) hatte Lamine Yamal aus diesen Gründen gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Auch hier ist noch offen, ob Strafen folgen.
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