"Vorab ist festzuhalten, dass eine Selbstanzeige nur dann erforderlich ist, wenn vorsätzlich falsche oder unvollständige Steuererklärungen abgegeben wurden. Dies ist im Hinblick auf die steuerliche Geltendmachung der Zahlung der 6,7 Millionen Euro aber gerade nicht der Fall, denn sowohl damals als auch heute gehen die Verantwortlichen des DFB davon aus, dass der Abzug als Betriebsausgabe steuerlich richtig ist", betonte Leister: "Selbst wenn aber Veranlassung für eine Selbstanzeige bestanden hätte, so hätte dadurch weder eine Steuernachzahlung, noch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens vermieden werden können."
Leister weiter: "Durch eine Selbstanzeige kann auch nicht die Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens vermieden werden. Die Behörden sind vielmehr verpflichtet, bei Eingang einer Selbstanzeige ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung einzuleiten."
Die Bild-Zeitung hatte unter Berufung auf den Abschlussbericht der ermittelnden Steuerfahnder berichtet, dass eine Selbstanzeige dem Verband weniger geschadet hätte. Zudem schrieb die Bild, dass der heutige DFB-Präsident Reinhard Grindel in seiner früheren Funktion als Schatzmeister erst zwei Tage nach der Razzia im November 2015 Kontakt zum Finanzamt Frankfurt aufgenommen habe.
Im Kern der Ermittlungen geht es um 6,7 Millionen Euro, die ein Jahr vor der Heim-WM 2006 vom DFB an den Weltverband FIFA gezahlt wurden. Der Betrag wurde auf ein Konto des ehemaligen Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet. Das Finanzamt Frankfurt/Main hatte bereits Ende Oktober 2017 entschieden, dass jene 6,7 Millionen Euro, die der DFB für eine nie stattgefundene WM-Gala verbucht hatte, steuerlich "unzutreffend" behandelt worden seien - und verhängte eine Strafzahlung in Höhe von 19,2 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main ermittelt gegen die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, den Ex-Generalsekretär Horst R. Schmidt und den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
SID